Auftragsverarbeitung
Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO liegt unterschriftsreif zum Herunterladen bereit, mit dem Verzeichnis der Unterauftragnehmer.
Jeder Punkt steht hier mit dem, was er für Sie bedeutet. Wenn Sie diese Seite an Ihre IT weitergeben, sollte sie danach keine Rückfrage mehr haben.
Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO liegt unterschriftsreif zum Herunterladen bereit, mit dem Verzeichnis der Unterauftragnehmer.
Je Datenart ist festgelegt, wie lange sie bleibt. Nachweise unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, personenbezogene Daten ohne Nachweiszweck werden gelöscht.
Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenherausgabe sind als Vorgang in der Anwendung abgebildet, nicht als Mailwechsel.
Sie kommen jederzeit an Ihre Daten, als PDF-Archiv und als strukturierter Export. Auch nach einer Kündigung.
Zugriff auf Mandantendaten nur auf Ihre Anforderung, protokolliert im Audit-Log, das Sie selbst einsehen können.
Regelmäßige Sicherungen innerhalb derselben Rechtsordnung, mit dokumentierter Wiederherstellung.
audyra führt keine eigene ISO-Zertifizierung. Wir behaupten auch keine. Wenn in Unterlagen eine Zertifizierung des Rechenzentrums genannt wird, ist das ausdrücklich die Zertifizierung des Rechenzentrumsbetreibers und nicht unsere.
Was wir zeigen können, sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen, der Auftragsverarbeitungsvertrag und das Service Level Agreement. Alles drei liegt ohne Registrierung zum Herunterladen bereit.
Dreißig Minuten, in denen wir Ihre Umgebung ansehen und Sie die Anwendung mit Ihren Beispielen sehen.