BSB-Tätigkeit nativ abgebildet
Die DGUV 205-003 definiert Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten. Begehungsfrequenzen, Aufgabenkatalog und Dokumentationspflichten sind direkt im Datenmodell hinterlegt.
Befunde referenzieren den konkreten Norm-Paragraphen — etwa „Notausgänge freihalten gem. §4.2".